Gründe für ein Gutachten gibt es viele – mal schönere, mal weniger schöne. Jeder Anlass braucht ein Urteil eines Sachverständigen, denn hier ist Kompetenz gefragt. Unter anderem unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Anlässen:
An- und Verkauf
Unsere Wertgutachten schaffen eine Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für Preisverhandlungen.
Vermögensauseinandersetzungen
(z.B. Erbfall, Ehescheidung oder Schenkung)
Im Erb- oder Schenkungsfall muss der Wert von Immobilien festgestellt werden, damit bspw. Klarheit über den Auszahlungswert besteht. Bei einer Ehescheidung muss für den Zugewinnausgleich der Verkehrswert im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Zur Festsetzung von steuerlichen Werten / Vermögensaufstellung
Der Wert von Immobilien wird unter anderem benötigt für die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung des Kaufpreises, die Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen und umgekehrt.
Grundbucheintragungen
Die Wertermittlung von Grunddienstbarkeiten (z. B. Wohnrechten, Wegerechten, Niesbrauch etc.) ist notwendig, um Lasten und Beschränkungen im Grundbuch in Abt. II bewerten zu können.
Für ein Gutachten sind folgende Unterlagen notwendig
- aktueller Grundbuchauszug (erforderlich sind Bestandsverzeichnis, Abt. I und II),
- aktuelle Aufstellung der Mieten, Abschriften der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen,
- aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten,
- Unterlagen zum Gebäude: Baujahr, Baubeschreibungen, Baugenehmigungen, Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zu Sanierungen und Modernisierungen, Angaben zu verdeckten Bauwerksschäden (ggf. Holzschutz - Baugrundgutachten),
- Berechnung der Wohn- und/oder Nutzflächen,
- Berechnung der Brutto-Grundflächen und/oder des Brutto-Rauminhaltes (nach DIN 277)
- Bei Wohn- und Teileigentum zusätzlich: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung
- Bei Vermietung: Auslastungszahlen, Mietpreise
- Bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.,
- Auszug aus der Liegenschaftskarte,
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch,
- Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis